1.) Regelungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und dem Inhaber des Campingplatzes Zellersee in Schleching-Mettenham. Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz Zellersee Vertragsbestandteil.
2.) Reservierung / Buchung
Die Mindestreservierungszeit beträgt je nach Saison 2 oder 5 Übernachtungen.
Wir verlangen bei Reservierungen eine Anzahlung von 1/3 der Gesamtkosten. Der Mindestanzahlungsbetrag ist Euro 150,- (wenn die Gesamtsumme niedriger als Euro 150,- ist, zahlen Sie die Gesamtsumme an). Bei Mietobjekte ist die Anzahlung 50%, Mindestanzahlungsbetrag ist Euro 250,- (wenn die Gesamtsumme niedriger als Euro 250,- ist, zahlen Sie die Gesamtsumme an)
Die Reservierung wird erst gültig nach Eingang der Anzahlung, Sie erhalten danach eine Bestätigung.
Mit der Anzahlung akzeptieren Sie unsere AGB, inklusive Reservierungs- und Stornierungsbedingungen.
Reservierung wird erst gültig nach Eingang der Anzahlung.
3.) Reisegruppen
Gruppen ab 4 Personen werden nur nach Voranmeldung angenommen. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe ein von der Gruppe bevollmächtigter verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort der Campingplatzverwaltung zur Verfügung zu stehen.
4.) Jugendliche
Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokumentes der Eltern ist erforderlich.
5.) Buchungsbestätigung
Nach Eingang der Anzahlung wird die Zahlung bestätigt und der Stellplatz ist zum Anreisetag ab 11 Uhr reserviert und wird bis 10 Uhr am nächsten Tag freigehalten. Der Campinggast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.
6.) Anreise und Abreise
Anreisen ist möglich von 11 bis 12 Uhr und zwischen 15 und 18 Uhr (Mietunterkünfte nur von 15 bis 18 Uhr). Eine Anreise auf dem Campingplatz nach Rezeptionsschluss ist nach telefonischer Rücksprache möglich.
Der gebuchte Stellplatz ist bis 11.00 Uhr, Mietobjekte bis 10.00 Uhr, zu räumen und in sauberem, bei Anreise gefundenen Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit der Campingplatzverwaltung kann unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden. Eine vorzeitige Abreise ist der Campingplatzverwaltung unverzüglich bekannt zu geben.
7.) Platznutzung
Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat, gestattet ist 1 PKW. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, für die von ihm angemeldeten Personen.
8.) Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingplatzverwaltung den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
9.) Preisliste
Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten des Campingplatzes Zellersee. Dies gilt auch für ACSI, ADAC etc. Die Preiseliste für die neue Campingsaison wird spätestens am 01.01 festgestellt, buchen Sie früher kann es sein dass der Preis sich im Vergleich zum Angebot noch ändert. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die auch im Aushang neben der Rezeption befindet. Die Zahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte mit PIN erfolgen.
10.) Kurtaxe
Der Campingplatz Zellersee ist durch die Kurtaxenverordnung der Gemeinde Schleching verpflichtet, Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurtaxensatzung einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Der als Kurtaxe ausgewiesene Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei vorzeitiger Abreise kann keine Gutschrift der Kurtaxe erfolgen.
11.) Rücktritt
Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatz Zellersee vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten.
Im Falle einer Stornierung von Stell- oder Zeltplätze werden die folgenden Kosten einbehalten:
- bis 30 Tage vor Anreise Euro 30,- Bearbeitungsgebühr.
- 29 bis 15 Tage vor Anreise 50% der Anzahlung.
- ab 14 Tage vor Anreise 100% der Anzahlung.
Im Falle einer Stornierung von Mietobjekte werden die folgenden Kosten einbehalten:
- bis 50 Tage vor Anreise Euro 30,- Bearbeitungsgebühr.
- 49 bis 30 Tage vor Anreise 50% der Anzahlung.
- ab 29 Tage vor Anreise 100% der Anzahlung.
Bei einer späteren Anreise wird während den verspätenden Tagen die Platz-und Personengebühr voll berechnet, Strom- und Kurtaxe zahlen Sie nicht.
Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir Euro 25,- ( Mietobjekte 45,-) pro nicht genutzten Tag. Jederzeit ist mindestens die Anzahlung fällig.
Die Campingplatzverwaltung Zellersee ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das Mietobjekt oder der Stellplatz nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Der Campingplatz Zellersee ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.
12.) Kündigung
Der Campingplatz Zellersee ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
13.) Haftung
Der Campingplatz Zellersee haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Das Baden im See ist gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr, es gibt keine Badeaufsicht.
Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.
14.) Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.
15.) Parken
Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Campingplatzgeländes vor der Schranke zu parken.
16.) Allgemeines
Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Zellersee gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Traunstein, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.