Wir sind bemüht, Ihre Ferientage so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die Campingplatzordnung an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
Sie ist Gegenstand des zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über einen Urlaubs-Stellplatz am Campingplatz Zellersee.
1. Dieser touristische Campingplatz ist keine Wohnanlage für mobile Personengruppen, die offensichtlich nicht das Campen im herkömmlichen Sinne betreiben.
Der Platz steht auch nicht Personen zur Verfügung, die auf dem Platz wohnen, um innerhalb oder außerhalb des Platzes einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.
2. Melden Sie sich bei Ankunft bitte gleich bei der Rezeption an.
3. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
Laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß ist mit Platzverweis zu rechnen.
Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr und endet um 7 Uhr.
Es dürfen während dieser Zeit auch keine motorisierten Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden.
Ankommende Gäste können ihren Pkw vor dem Eingang parken.
4. Für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Verwaltung.
5. Auf dem gesamten Platzgelände gilt Schrittgeschwindigkeit – auch für Radfahrer etc.
6. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
7. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume betreten.
8. Für Ballspiele stehen besondere Flächen zur Verfügung – bitte benutzen Sie diese.
9. Für Ihre Abfälle steht unser Wertstoffhof zur Verfügung. Bitte trennen Sie den Müll wie angegeben. So können wir die Kosten für die Entsorgung niedrig halten und von einer Weitergabe der Müllgebühr an Sie absehen.
Sperrmüll, defekte Gerätschaften wie Fernseher, Stühle, alte Zelte etc. hat der Camper selbst beim gemeindlichen Wertstoffhof zu entsorgen. Stellt er solche Gegenstände unberechtigt auf dem Campinggelände ab oder wirft er diese in dem Müllcontainer, werden entsprechende Entsorgungskosten und Aufwand dem Camper direkt berechnet.
10. Aus Sicherheitsgründen ist offenes Feuer wie Lagerfeuer strengstens verboten, ebenso das Grillen mit Holzkohle, die Verwendung von Spiritus oder leicht brennbaren Flüssigkeiten, z.B. beim Anzünden eines Grills oder dergleichen. Grillen mit Gasgrill oder Elektrogrill ist erlaubt.
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn!
11. Baden im Zellersee ist auf eigene Gefahr, es gibt keine Badeaufsicht. Sie haften für sich und Ihre Kinder.
12. Die Übernachtungsgebühren gemäß gültiger Preisliste im Aushang bestehen aus: Stellplatzgebühr, Personengebühr, Strom und Kurtaxe.
13. Teilen Sie Ihre Abreise bitte am Vorabend der Verwaltung mit. Die Abreise sollte bis 11.00 Uhr (Mietunterkünfte 10 Uhr) erfolgen, da wir sonst eine weitere Übernachtungsgebühr berechnen müssen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Stellplatz. .
14. Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint.
15. Auf dem Campinggelände sind Hunde nicht erlaubt!
Frühere Campingplatzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Schleching, 01.01.2022
Camping Zellersee
Fred und Annemiek van den Boomgaard